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Erbengemeinschaft: Wirksamkeit von Verfügungen über Nachlassgegenstände
Wann müssen alle Miterben zustimmen oder mitwirken?
Mehrfach hatte sich der BGH in jüngerer Zeit mit den rechtlichen Problemen auseinander zu setzen, die im Zusammenhang mit Verfügungen von Miterben über Nachlassgegenstände in der Praxis häufig auftreten. Einige Fragen, die trotz erheblicher Praxisrelevanz bis dahin höchstrichterlich nicht entschieden waren, hat er mit den beiden nachfolgend vorgestellten Entscheidungen zwar beantwortet. Die Beurteilung, ob an einer Verfügung über einen Nachlassgegenstand alle Miterben mitwirken müssen oder die Mitwirkung der Mehrheit ausreicht, ist damit aber keinesfalls einfacher geworden.
I. Mitwirkungspflicht eines Miterben
In dem einen Fall musste der BGH dazu Stellung nehmen, wann ein Miterbe seine Mitwirkung verweigern darf ( NWB VAAAB-99457).
1. Sachverhalt
A und B sind Mitglieder einer Erbengemeinschaft nach ihrem in 2002 verstorbenen Vater V. Zum Nachlass mit einem Gesamtwert von 800.000 € gehörte neben Barvermögen und weiteren Immobilien auch ein Ferienhaus. Noch zu Lebzeiten des V beauftragte A in ihrer Eigenschaft als Betreuerin des V einen Makler mit dem Verkauf des Ferienhauses. Nach mehr als 40 erfolglosen Versuchen boten einen Monat nach dem Ableben des V Intere...