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BVerfG 13.02.2007 1 BvR 910/05, NWB direkt 23/2007 S. 11

Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten

Die Begrenzung der gesetzlichen Gebühren bei Streitigkeiten mit besonders hohen Gegenstandswerten (§ 22 Abs. 2 RVG und § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG i. V. mit § 39 Abs. 2 GKG) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.