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FG Hessen 06.12.2006 6 K 3145/01, NWB direkt 23/2007 S. 9

Kommunale Leistungen an Arbeitsförderungsgesellschaft

Erbringt eine gemeinnützige Gesellschaft im Rahmen der Wiedereingliederung „Langzeitarbeitsloser” Leistungen, die zu einem individuellen Vorteil des Empfängers führen, liegt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung vor. Zahlungen aus allgemeinen strukturpolitischen Gründen sind nicht steuerpflichtig.