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Kommunale Leistungen an Arbeitsförderungsgesellschaft
Erbringt eine gemeinnützige Gesellschaft im Rahmen der Wiedereingliederung „Langzeitarbeitsloser” Leistungen, die zu einem individuellen Vorteil des Empfängers führen, liegt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung vor. Zahlungen aus allgemeinen strukturpolitischen Gründen sind nicht steuerpflichtig.