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BFH 20.12.2006 I R 41/06, NWB direkt 23/2007 S. 7

Kein Rücktrag eines übernommenen verbleibenden Verlustvortrags

Der Eintritt der übernehmenden Körperschaft in einen verbleibenden Verlustvortrag der übertragenden Körperschaft nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 ermöglicht der übernehmenden Körperschaft nicht die Nutzung des übergegangenen Verlustvortrags im Wege des Verlustrücktrags (Bestätigung von Tz. 12.16 des BStBl 1998 I S. 268).