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FG München 06.03.2007 6 K 711/05, NWB direkt 23/2007 S. 6

Sonn- und Feiertagszuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer

An einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sind als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln, wenn für diese Zeiten kein Grundlohn, sondern lediglich die Zuschläge gezahlt werden.