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FG Hessen 13.11.2006 5 K 278/03, NWB direkt 23/2007 S. 5

Vorweggenommene Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Soweit sich ein Steuerpflichtiger um die Vorlage von Kostenvoranschlägen durch Architekten und Handwerker bemüht sowie Baupläne für die Sanierung erstellen lässt und dadurch ein hohes Maß an Einsatz, Zeit und Kosten erbringt, ist dies ein Indiz für das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht.