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FG München 08.02.2007 5 K 1948/05, NWB direkt 23/2007 S. 4

Unterhalten eines eigenen Hausstands

Voraussetzung für das Unterhalten eines eigenen Hausstands außerhalb des Beschäftigungsorts ist, dass die Klägerin dort die Haushaltsführung wesentlich bestimmt und das dort herrschende hauswirtschaftliche Leben in einem Maße fördern muss, dass dieser Hausstand als ihr Haupthausstand erscheint.