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NWB Nr. 23 vom Seite 1945 Fach 19 Seite 3705

Der Erbschein

Überblick über das Erbscheinsverfahren und seine Vorteile gegenüber einer Feststellungsklage

Friedwart A. Becker und Dr. Claus-Henrik Horn

Nach Eintritt des Erbfalls obliegt dem oder den Erben die Nachlassabwicklung. Gläubiger des Erblassers möchten bedient werden, das Grundbuch muss berichtigt werden und das kontoführende Kreditinstitut soll die Vermögensgegenstände des Erblassers auf den Erben übertragen. Diese Stellen verlangen zumeist von dem Erben einen Nachweis über sein Erbrecht; denn sie können sich gegenüber dem „richtigen” Erben schadensersatzpflichtig machen, wenn sie an einen „falschen” Erben leisten. Der Erbe kann sich mit Vorlage eines Erbscheins legitimieren, den er beim Nachlassgericht beantragen muss. Darüber hinaus bietet das Erbscheinsverfahren praktische Vorteile gegenüber anderen Verfahrensarten vor den ordentlichen Gerichten. Zwar kann der Streit über ein Erbrecht auch mittels einer Feststellungsklage vor dem Zivilgericht geklärt werden (s. VII). Dies löst aber höhere Gerichtsgebühren aus (s. V, 3) und erfordert ab einem Streitwert von 5 000 € die Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Das Erbscheinsverfahren bietet dagegen weitere Vorteile: Im Rahmen der Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins kann der Gegner beispielsweise vorbringen, dass das Testament a...