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Gemeinnützige Betriebsaufspaltung
Betriebsaufspaltung unter Beteiligung steuerbegünstigter Körperschaften
Die steuerlichen Grundsätze der Betriebsaufspaltung finden auch auf gemeinnützige Einrichtungen Anwendung. Insoweit stellt die gemeinnützige Betriebsaufspaltung eine Sonderform des Rechtsinstituts Betriebsaufspaltung dar. Nachfolgend werden im Anschluss an eine Begriffsbestimmung die Wesensmerkmale der Betriebsaufspaltung – personelle und sachliche Verflechtung sowie Gewerblichkeit des Betriebsunternehmens – unter Beteiligung steuerbegünstigter Körperschaften erläutert und ihre Ausprägungen mit Rechtsfolgen aufgezeigt.
I. Rechtsinstitut im Wege der Rechtsfortbildung
Bei der Betriebsaufspaltung handelt es sich um ein von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung geschaffenes Rechtsinstitut. Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Die höchstrichterliche Finanzrechtsprechung entwickelte die Wesensmerkmale der Betriebsaufspaltung, wobei der Beschluss des Großen Senats des (BStBl 1972 II S. 63) die Grundlage für die weitere Judikatur des BFH bildete.
Kennzeichnend für die Betriebsaufspaltung ist, dass eine ihrer Art nach vermögensverwaltende Tätigkeit, nämlich die Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern, über eine personelle und sac...