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BGH 14.03.2007 XII ZB 85/03, NWB 23/2007 S. 179

Familienrecht | Berechnung des Versorgungsausgleichs bei beamtenrechtlicher Versorgung

Der degressive Versorgungsbestandteil (sog. Abflachungsbetrag) beamtenrechtlicher Versorgungsanrechte fällt auch dann nicht in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, wenn der Versorgungsfall bereits vor Beginn der Übergangsphase nach § 69e BeamtVG eingetreten ist ( NWB CAAAC-45882). Im konkreten Fall war ein Ehepaar nach 40 Ehejahren geschieden worden. Der Mann bezog eine Beamtenrente. Das Familiengericht hatte den Versorgungsausgleich so geregelt, dass es zulasten seiner Versorgung im Wege des Quasi-Splittings der geschiedenen Frau Rentenanwartschaften begründete. Nach den Neuregelungen des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 war das für den Versorgungsausgleich maßgebliche Ruhegehalt des Mannes mit dem verminderten Höchstruhegehaltssatz von 71,75 % (s...