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FG Rheinland-Pfalz 23.03.2007 4 K 2892/04, NWB 23/2007 S. 177

Erbschaftsteuer | Bewertung von Pflegeleistungen

Übernimmt es der Beschenkte, den Schenker persönlich zu pflegen, bestimmt sich der Wert der als Gegenleistung zu berücksichtigenden Pflegeleistung weder nach § 36 Abs. 3 SGB XI, noch nach dem üblichen Stundensatz eines Pflegedienstes, sondern nach dem Tariflohn für sog. ungelernte Pflegekräfte ( NWB IAAAC-45640).