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Einkommensteuer | Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Kindertages- und Vollzeitpflege
Das NWB FAAAC-46425 klargestellt, dass im Falle einer Steuerpflicht der geleisteten Vollzeitpflege auch die Erstattungen zur Unfallversicherung und Altersvorsorge zu versteuern sind. Werden in einem Monat sowohl steuerfreies Pflegegeld als auch steuerpflichtige Platzhaltekosten und Bereitschaftsgelder gezahlt, sind die Erstattungen zur Unfallversicherung und Altersvorsorge aus Vereinfachungsgründen nicht zu besteuern. Ansonsten entspricht dieses Schreiben dem NWB CAAAC-43740 (vgl. bereits NWB EN-Nr. 460/2007), das aufgehoben wird. Zu dem erscheint demnächst ein Beitrag in der NWB.