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Goodwill-Controlling unter IAS 36
Konzeptionelle Überlegungen und Gestaltungsvorschläge
Die Bilanzierungsvorschriften für goodwill machen eine Verzahnung zwischen Finanzberichterstattung und Controlling auf methodischer wie institutioneller Ebene erforderlich.
Für Zwecke des impairment-Tests werden Controllinginformationen z. B. aus der Unternehmensplanung übernommen.
Im Rahmen der laufenden Steuerung von goodwill-Positionen ist das interne Berichtswesen durch Kennzahlen zu ergänzen, die u. a. als Frühwarnindikatoren für ein poten-zielles Impairment eingesetzt werden können.
Ein goodwill aus Unternehmensakquisitionen stellt vor dem Hintergrund des Impairment-only-Approach in vielen IFRS-Bilanzen eine bedeutende immaterielle Vermögensposition dar. Gleichzeitig greifen die Vorschriften von IFRS 3 und IAS 36 für die Erst- und Folgebilanzierung des goodwills in hohem Umfang auf interne Planungs- und Berichtssysteme zurück. Für die proaktive Steuerung der goodwill-Positionen ist deshalb eine Verzahnung mit den internen Controllinginstrumenten in Form eines „Goodwill-Controllings” erforderlich. Der vorliegende Beitrag stellt hierfür konzeptionelle Überlegungen und Gestaltungsvorschläge vor.
I. Problemstellung
Umfangrei...