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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 5 V 4521/06 A(U)

Gesetze: UStG § 4 Nr. 9 Buchstabe b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchstabe f

Vereinbarkeit der Umsatzsteuer auf sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz (Geldautomaten) mit Gemeinschaftsrecht zweifelhaft

Leitsatz

  1. Geldspielautomatenumsätze sind nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG n.F. von der Umsatzsteuer befreit, weil sie nicht unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen.

  2. Ernstlich zweifelhaft ist aber, ob diese Steuerbefreiung nicht unmittelbar aus Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-RL folgt.

  3. Es ist rechtlich ungeklärt, ob die in dieser Vorschrift den Mitgliedsstaaten eingeräumte Befugnis zur Festlegung von Bedingungen und Beschränkungen es erlaubt, sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz, zu denen auch Geldspielautomaten gehören, insgesamt von der Steuerbefreiung auszunehmen und damit die Steuerbefreiung zur Ausnahme statt zur Regel zu machen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
RAAAC-46220

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