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KSR Nr. 6 vom Seite 6

Nutzungsrechte an vermietetem Grundbesitz

BFH erklärt Verlängerung durch konkludente Vereinbarung für denkbar

Dipl.-Finanzwirt Bernhard Paus, Malterdingen

Dingliche und obligatorische Nutzungsrechte, die zugunsten minderjähriger Kinder bestellt werden, sind regelmäßig zeitlich befristet. Sie erlöschen deshalb durch Zeitablauf. Die Beteiligten können jedoch eine Verlängerung vereinbaren, ggf. nur stillschweigend (konkludent).

Schuldrechtliches, befristetes Nutzungsrecht

Der Kläger ist Eigentümer eines Mietwohngrundstücks, aus dem positive Einkünfte erzielt werden. 1977 hatte er seinen beiden damals minderjährigen Söhnen mit notariellem Vertrag (unter Mitwirkung eines Ergänzungspflegers und mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts) ein schuldrechtliches, befristetes Nutzungsrecht bestellt. Die Mieter wurden über die Änderung in der Person der Vermieter unterrichtet und gebeten, die Mieten auf ein Konto der Kinder zu überweisen. Auch nach Ablauf des länger laufenden Nutzungsrechts Ende 1984 erklärte weiterhin einer der Söhne die Einkünfte aus dem Grundstück in seiner Steuererklärung, die vom Steuerberater des Klägers gefertigt wurde. Das Finanzamt rechnete die Einkünfte nach Ablauf des zweiten Nutzungsrechts abweichend von den Erklärungen dem Kläger zu, der dagegen bis einschließlich 1996 keine Einwendungen erhob. 1997 wurde der Kläger ...