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BBB 6/2007 S. 162

Mahnungen: Versand per E-Mail kostengünstiger

Die Korrespondenz im täglichen Geschäftsleben hat sich grundlegend gewandelt. Bestellungen, Anfragen und Aufträge werden heute direkt per E-Mail versandt. Selbst Rechnungen werden digital an den Kunden übermittelt. Auch das Mahnwesen kann durch die elektronische Form vereinfacht werden. So sollten Mandanten gerade bei kleineren Beträgen und im Massengeschäft überlegen, ob sie zumindest die Zahlungserinnerung oder die erste Mahnung kostengünstig per E-Mail an den Kunden übermitteln. Mahnungen sind an keine Form gebunden, d. h. sie können mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Allerdings sollten Mandanten bei größeren Beträgen und bekannten Zahlungsschwierigkeiten den klassischen Weg per Brief wählen, um der Behauptung, die E-Mail sei im Spam-Filter „hängen...