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FG München 25.01.2007 14 K 1312/04, NWB direkt 22/2007 S. 9

Landwirtschaftliche Umsätze bei der Herstellung von Gurkensticks

§ 24 UStG erfasst nur diejenigen Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftliche Dienstleistungen, auf die die Pauschalregelung des Art. 25 der 6. EG-RL Anwendung finden. Ein landwirtschaftlicher Erzeuger, der selbst erzeugte übergroße Gurken nach dem Waschen und Vierteln mit Hilfe seiner Arbeitskräfte unter Einsatz von in landwirtschaftlichen Betrieben üblicherweise vorhandenen Mitteln und Maschinen in Gläser abfüllt, erbringt in Gestalt der Lieferung der in Gläser abgefüllten Gurkensticks insgesamt eine derartige landwirtschaftliche Erzeugung bzw. Dienstleistung.