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Steuerbefreiung der Umsätze eines Arztes für Laboratoriumsmedizin
Ein Arzt für Laboratoriumsmedizin erbringt mit seinen medizinischen Analysen und Laboruntersuchungen, die er im Auftrag der behandelnden Ärzte oder deren Labore/Laborgemeinschaften ausführt, „ärztliche Heilbehandlungen” i. S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-RL bzw. „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin” i. S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-RL; es ist nicht erforderlich, dass diese Leistungen unmittelbar gegenüber den Patienten erbracht werden (EuGH-Rechtsprechung). Umsätze eines Arztes für Laboratoriumsmedizin aus medizinischen Analysen und Laboruntersuchungen im Auftrag der behandelnden Ärzte oder deren Labore/Laborgemeinschaften sind auch dann nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG 1980/1991/1993 steuerfrei, wenn er sie in der Rechtsform einer GmbH erbringt und er der alleinige Gesellschafter dieser GmbH ist. Soweit solche Umsätze eines Arztes für Laboratoriumsmedizin sowohl...