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Kürzung des Vorwegabzugs bei Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer
Erteilt eine GmbH ihren beiden Gesellschafter-Geschäftsführern trotz unterschiedlich hoher Geschäftsanteile eine Pensionszusage in gleicher Höhe, ist beim Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 Satz 2 EStG zu kürzen. Das gilt auch dann, wenn der durch die überquotale Pensionszusage begünstigte Minderheitsgesellschafter im Gegenzug eine höhere Arbeitsleistung für die Gesellschaft erbringen muss als der im Hinblick auf die Altersversorgung benachteiligte Mehrheitsgesellschafter.