Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Sachsen 27.04.2006 2 K 1633/01, NWB direkt 22/2007 S. 5

Unterentnahmen der Vorjahre bei Schuldzinsenermittlung 1999

Bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG 1999 sind im Veranlagungszeitraum 1999 auch Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren, die vor dem geendet haben, zu berücksichtigen (gegen sowie v. - IV B 2 - S 2144 - 50/05; hier: Berücksichtigung eines positiven Kapitalkontos zum ).