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Verjährung von Erstattungsansprüchen
Erstattungsansprüche, die aus der behaupteten Nichtverbuchung von Zahlungen eines Steuerpflichtigen auf Steuern durch das Finanzamt entstanden sind, unterliegen der Zahlungsverjährung. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahrs, in dem das Finanzamt die Zahlungen spätestens hätte auf fällige Steuern verbuchen müssen.