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Neue Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen
Offene Fragen und Kritikpunkte aus der Praxis
Die seit Anfang 2007 eingeführte Pauschalierung nach §37b EStG ermöglicht die pauschale Übernahme der beim Empfänger von Sachzuwendungen anfallenden Einkommensteuer durch den zuwendenden Steuerpflichtigen. Die Regelung findet sowohl Anwendung auf Sachzuwendungen an die eigenen Arbeitnehmer als auch an Kunden, Geschäftsfreunde und deren Arbeitnehmer. Ihre Inanspruchnahme wird allerdings von weiterhin bestehenden Unklarheiten gehindert.
Neuregelung im Überblick
Pauschalierungsfähig sind betrieblich veranlasste Sachzuwendungen in Form von Geschenken an Zuwendungsempfänger i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, Belohnungen die zusätzlich zum vereinbarten Entgelt gewährt werden, sowie Sachzuwendungen an die eigenen Mitarbeiter, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbracht werden. Die Pauschalierung ist ausgeschlossen, wenn besondere Bewertungsmethoden Anwendung finden – wie z. B. Firmenwagenbesteuerung, Anwendung amtlicher Sachbezugswerte, Durchschnittsbewertung, Rabattregelung, etc.
Bemessungsgrundlage für die Pauschalierung sind die tatsächlichen Kosten des Zuwendenden einschließlich Umsatzsteuer. Bei Sachzuwendungen an Mitarbeiter im Konzernverbund ist eine Mindestbemessu...