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Gestaltungsmissbrauch bei privaten Veräußerungsgeschäften
Vorsicht bei Wiedererwerb von Wertpapieren
Vielfach versuchen Anleger durch die gezielte Veräußerung von Wertpapieren vor Ablauf der Spekulationsfrist Verluste zu realisieren. Inwieweit ein Wiedererwerb dieser Wertpapiere auf die steuerliche Anerkennung der Verluste Einfluss haben kann, wird von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt. Jüngst lehnte das FG Münster in seiner Entscheidung v. - 10 K 3380/04 E einen Gestaltungsmissbrauch ab.
Gewinnausgleich nur bei anerkannter Verlustrealisierung
In vielen Börsenmagazinen und Wirtschaftsteilen von Zeitungen wird regelmäßig empfohlen, sich kurz vor Ablauf der Spekulationsfrist von verlustbringenden Wertpapieren zu trennen, um die dabei entstehenden Verluste mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnen zu können. Insoweit besteht noch kein steuerliches Problem. Erst die im Zusammenhang mit einem solchen Tipp getätigte Äußerung, man könne bei positiver Grundeinschätzung die Wertpapiere auch direkt wieder erwerben, kann zu einem steuerlichen Problem führen. Fraglich ist dann, ob tatsächlich eine S. 2Verlustrealisierung stattgefunden hat und somit ein Ausgleich mit anderen Gewinnen aus Wertpapiergeschäften erfolgen kann.