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Leasingrecht | Keine Umsatzsteuer auf Schadensersatz bei gekündigtem Leasingvertrag
Schadensersatzleistungen, die der Leasingnehmer nach einer von ihm schuldhaft veranlassten außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrags zu erbringen hat, sind ohne Umsatzsteuer zu berechnen, weil ihnen – nach Beendigung des Vertrags – keine steuerbare Leistung gegenübersteht und der Leasinggeber deshalb Umsatzsteuer auf sie nicht zu entrichten hat ( NWB XAAAC-43477). Der BGH bestätigte damit seine bisherige Spruchpraxis. Im entschiedenen Fall berief sich der Leasinggeber damit vergeblich auf seine untergegangene ursprüngliche Vergütungsforderung i. S. einer Vollamortisation (einschließlich Anschaffungsaufwand und Finanzierungskosten).