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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 10 K 5832/04 Kg

Gesetze: AO § 155 Abs. 4, AO § 174 Abs. 4, AO § 174 Abs. 5, EStG § 31 Satz 3

Keine Beiladung des getrennt lebenden Ehepartners im ersten Verfahren zur Festsetzung von Kindergeld

Leitsatz

  1. Wird die Kindergeldfestsetzung wegen irriger Beurteilung der Haushaltszugehörigkeit des Kindes aufgehoben, kann die Gefahr einer „widerstreitenden Steuerfestsetzung” nur im Fall einer dem anderen Elternteil gegenüber bereits erfolgten Festsetzung bestehen.

  2. Andernfalls rechtfertigt auch die Gefahr eines Ausfalls von Erstattungsansprüchen der Familienkasse keine Beiladung des anderen Elternteils nach § 174 Abs. 5 AO.

  3. Hat die Klage gegen den Aufhebungsbescheid Erfolg, so kann der obsiegende Kläger in einem sich anschließenden Rechtsbehelfsverfahren des anderen Elternteils gegen die Ablehnung der Kindergeldgewährung beigeladen werden.

Fundstelle(n):
HAAAC-45555

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