Keine Beiladung des getrennt lebenden Ehepartners im ersten Verfahren zur Festsetzung von Kindergeld
Leitsatz
Wird die Kindergeldfestsetzung wegen irriger Beurteilung der Haushaltszugehörigkeit des Kindes aufgehoben, kann die Gefahr
einer „widerstreitenden Steuerfestsetzung” nur im Fall einer dem anderen Elternteil gegenüber bereits erfolgten Festsetzung
bestehen.
Andernfalls rechtfertigt auch die Gefahr eines Ausfalls von Erstattungsansprüchen der Familienkasse keine Beiladung des anderen
Elternteils nach § 174 Abs. 5 AO.
Hat die Klage gegen den Aufhebungsbescheid Erfolg, so kann der obsiegende Kläger in einem sich anschließenden Rechtsbehelfsverfahren
des anderen Elternteils gegen die Ablehnung der Kindergeldgewährung beigeladen werden.
Fundstelle(n): HAAAC-45555
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