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Anwendung der Rückfallklausel im künftigen DBA-USA auch auf Dividenden, Zinsen etc., die von einer US-Betriebsstätte eines deutschen Kreditinstituts vereinnahmt werden?
Das geltende Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA (DBA-USA 1989, BStBl I 1991, S. 1994) wird nach Ratifikation des am unterzeichneten Änderungsprotokolls und des am erfolgten Notenwechsels (nachfolgend: DBA-USA 2007) in vielen Punkten geändert und ergänzt. In der Praxis sind erste Fragen zur Anwendung der Rückfallklausel (Switch-over-Klausel) des Art. 23 Abs. 4b DBA-USA 2007 aufgetreten, wonach die Doppelbesteuerung in bestimmten Fällen nicht durch Gewährung von Steuerfreistellung, sondern durch Steueranrechnung vermieden wird, wenn die USA bestimmte Einkünfte zwar nach dem Abkommen gemäß ihrer eigenen Qualifikation besteuern können, diese allerdings nach nationalem Recht nicht besteuern. Fraglich ist insbesondere, ob Deutschland als Ansässigkeitsstaat Dividenden, Zinsen etc. bei abkommensrechtlicher Zuordnung zum gewerblichen Unternehmensgewinn einer US-Betriebsstätte methodisch als Einkunftsbestandteile freizustellen hat oder isoliert als „andersartige Einkünfte” besteuern kann. S. 556
I. Vorbemerkung
1. Inkrafttreten der Neuerungen des geänderten DBA-USA 2007
Es wird damit gerechnet, dass die beidseitige Ratifikation des Änderungsprotokolls durch Austausch der Urkunden im Laufe des Jahres 2007 erfo...BGBl II 2006, S. 1184