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IWB Nr. 10 vom Seite 549 Fach 5 Litauen Gr. 2 Seite 18

Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Litauen

Tina Hubert und Prof. Dr. Holger Hinz

Das litauische Erbschaftsteuergesetz ist nicht sehr umfangreich. Es verwundert daher nicht, dass für den Bereich der Unternehmensnachfolge keine speziellen Regelungen existieren: Unternehmensübertragungen werden erbschaftsteuerlich genauso behandelt wie die Übertragung von nicht unternehmerisch genutzten Vermögensgegenständen.

Im Folgenden soll dennoch die Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von gewerblichen/freiberuflichen und inländischen Unternehmensvermögen – ohne Immobilien – auf natürliche Personen im Fokus stehen. Zu diesem Zweck wird einleitend auf das Entstehen der Steuerpflicht und die Ermittlung der tariflichen Erbschaftsteuer eingegangen, um anschließend die Bestimmung der Bemessungsgrundlage und des Steuertarifs sowie Zahlungsmodalitäten näher zu erläutern. Anhand eines Berechnungsbeispiels werden abschließend die derzeitigen erbschaftsteuerlichen Auswirkungen bei der Übertragung von Unternehmensvermögen in Litauen dargestellt und die Ergebnisse im Fazit zusammengefasst. S. 550

I. Grundlagen

1. Steuerpflicht

Die erbfallbedingte Übertragung von inländischem (in Litauen belegenen) Unternehmensvermögen unterliegt der Erbschaftsteuerpflicht, ...