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Gewerbliche Prägung durch ausländische Kapitalgesellschaft
Eine ausländische Kapitalgesellschaft, die nach ihrem rechtlichen Aufbau und ihrer wirtschaftlichen Gestaltung einer inländischen Kapitalgesellschaft entspricht, ist geeignet, eine S. 398 Personengesellschaft gewerblich i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG zu prägen (Bezug: § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG).
Praxishinweise: Eine gewerbliche Prägung einer Personengesellschaft liegt vor, wenn ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind. Diese Fiktion ist nicht auf inländische Sachverhalte beschränkt, sondern gilt für (in- und ausländische) Personengesellschaften, deren haftende Gesellschafter in- oder ausländische Kapitalgesellschaften sind. Eine ausländische Kapitalgesellschaft muss dabei ni...