Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kirchensteuer: Einspruch gegen die Steuerfestsetzung
Gegen die Festsetzung der Kirchensteuer ist gem. § 9 Abs. 1 KiStG Berlin der Widerspruch bei der steuerberechtigten Religionsgemeinschaft gegeben. Ein beim Finanzamt eingereichter, allein gegen die Festsetzung der Kirchensteuer gerichteter Einspruch ist ebenso wie eine allein aus diesem Grund gegen das Finanzamt gerichtete Klage unzulässig.