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BFH 12.05.2009 V R 65/06, NWB direkt 21/2007 S. 10

Beleg- und Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Das Finanzamt ist nicht befugt zusätzlich zu den vom Verordnungsgeber in § 17a Abs. 2 UStDV aufgeführten Belegen vom Unternehmer weitere Belege zu verlangen, bei deren Fehlen es mit der Begründung, der Belegnachweis sei nicht geführt worden und es fehle daher an einer materiellen Voraussetzung der Steuerfreiheit, die Steuerbefreiung ohne weiteres versagen dürfte; insbesondere kommt es bei der Abholung des Liefergegenstands durch einen Beauftragten nicht auf das Vorliegen einer belegmäßig dokumentierten Abholvollmacht an.