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Betrieb einer Photovoltaikanlage als unternehmerische Tätigkeit
Das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des selbstgenutzten Einfamilienhauses erfolgt unternehmerisch, wenn aufgrund der Planung und Auslegung der Anlage von vornherein feststeht, dass dauernd überschüssiger Strom erzeugt wird, der dann dauerhaft gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird.