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FG München 25.01.2007 14 K 1899/04, NWB direkt 21/2007 S. 10

Betrieb einer Photovoltaikanlage als unternehmerische Tätigkeit

Das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des selbstgenutzten Einfamilienhauses erfolgt unternehmerisch, wenn aufgrund der Planung und Auslegung der Anlage von vornherein feststeht, dass dauernd überschüssiger Strom erzeugt wird, der dann dauerhaft gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird.