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FG Köln 14.03.2006 9 K 1794/03, NWB direkt 21/2007 S. 7

Unentgeltlichkeit der Wohnungsüberlassung

Unentgeltlich i. S. des § 4 Satz 2 EigZulG ist eine Wohnungsüberlassung nur, wenn für sie überhaupt kein Entgelt gezahlt wird. Eine Gegenleistung gleich welcher Art ist förderungsschädlich.