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FG Thüringen 10.05.2006 IV 984/02, NWB direkt 21/2007 S. 4

Erhöhung einer Ansparabschreibung nach Ablauf des Investitionszeitraums

Ein Steuerpflichtigter, dessen Einkommensteuerbescheid 1998 im Kalenderjahr 2001 geändert wird, ist nicht berechtigt, seine bisher für das Kalenderjahr 1998 gebildete Ansparrücklage für eine (weitere) im Jahr 2000 abgeschlossene Investition im Kalenderjahr 2001 zu erhöhen. § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG setzt voraus, dass ein Wirtschaftsgut in einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr „voraussichtlich” angeschafft oder hergestellt werden wird. Das Tatbestandsmerkmal „voraussichtlich” erfordert eine Prognoseentscheidung über künftiges Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen, die bei Gewinnermittlern nach § 4 Abs. 3 EStG aus der Sicht am Ende des Gewinnermittlungszeitraums zu treffen ist. Steht fest, dass der Steuerpflichtige das Wahlrecht am Ende des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums nicht ausgeübt hat, kann die Prognose zu einem sp...