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Berufsrecht | Haftung des Steuerberaters für Kursverluste
Macht der Mandant die Entscheidung über einen Wertpapierverkauf erkennbar davon abhängig, dass entstandene Kursverluste mit Gewinnen verrechnet werden können, und erteilt der Steuerberater daraufhin eine rechtlich fehlerhafte Auskunft, die den Mandanten veranlasst, von der Veräußerung abzusehen, haftet der Berater dem Mandanten für weitere Kursverluste. Konkret hatte der geschädigte Anleger nach Beratung seiner Bank erwogen, seine Verluste durch Veräußerung der Wertpapiere noch innerhalb der Spekulationsfrist zu begrenzen. Der Steuerberater wusste, dass es allein auf seine Auskunft ankam und teilte unter Verkennung von § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG mit, dass ein Verlustrücktrag (auf das Jahr 2000) nicht möglich und deshalb die beabsichtigte Maßnahme wirtschaftlich nicht sinnvoll sei. Der Kläger behielt die Aktien bis ...