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Wohnungseigentumsrecht | Übertragung von Sondernutzungsrechten
Die Wohnungseigentümer können mehrheitlich gem. § 23 WEG beschließen, dass eine Vermietung von Stellplätzen, an denen Sondernutzungsrechte bestehen, nur an Bewohner der Wohnanlage erfolgen darf. In einer solchen Gebrauchsregelung liegt kein unzulässiger Eingriff in den Kernbereich eines solchen Nutzungsrechts (OLG Frankfurt/M., Beschluss v. - 20 W 152/04).