Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF 27.04.2007 IV C 8 - S 2257 - c/07/0008, NWB 21/2007 S. 160

Einkommensteuer | Rentenbezugsmitteilung

§ 22a Abs. 1 Satz 4 EStG in der bis zum geltenden Fassung ließ die Übermittlung der nach § 22a Abs. 1 Satz 1 EStG der zentralen Stelle mitzuteilenden Daten auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu. Diese Möglichkeit wurde mit dem JStG 2007 abgeschafft. Das (BStBl 2005 I S. 670) wird ersatzlos aufgehoben. Der Vordruck ist daher für die Datenübermittlung an die zentrale Stelle für keinen Veranlagungszeitraum anwendbar ( c/07/0008).