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Insolvenzarbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Aspekte eines Insolvenzverfahrens
In Krise und Insolvenz eines Unternehmens hält die Insolvenzordnung grundsätzlich an der Anwendung des Arbeitsrechts fest. Das Insolvenzarbeitsrecht enthält jedoch Besonderheiten für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen, erleichterte Kündigungsmöglichkeiten für Betriebsvereinbarungen und Vereinfachungen zur Durchführung von Betriebsänderungen. Zudem wirken sich insolvenzrechtliche Vorschriften auf den besonderen Kündigungsschutz bei Betriebsübergang aus bzw. beinhalten prozessuale Wirkungen des Verfahrens im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren.
I. Auswirkung von Insolvenzantrag und Insolvenzverfahren auf bestehende Arbeitsverhältnisse
Bei Stellung eines Insolvenzantrags hat das Gericht die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren sofort zu eröffnen oder ein sog. vorläufiges Insolvenzverfahren anzuordnen. Mit der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens legt das Insolvenzgericht die Reichweite der Befugnisse des vorläufigen Verwalters fest. Dementsprechend wird entweder die Arbeitgeberstellung gänzlich auf einen „starken” (mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ausgestatteten) vorläufigen Insolvenzve...