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Bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen
BMF reagiert auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung
Die bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) war in der Vergangenheit oftmals Streitgegenstand zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen. Das BMF hatte sich hierzu in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder letztmals in einem Schreiben von November 1999 geäußert. Trotz der zahlreichen Kritik hat die Finanzverwaltung bislang an ihrer in diesem Erlass dargelegten Rechtsauffassung festgehalten. Erst das hat die Diskussionen wieder angestoßen. Nach längerer Erörterung hat die Finanzverwaltung nunmehr erneut zu dieser Thematik in einem umfangreichen BMF-Schreiben Stellung genommen. Die Einzelheiten werden im folgenden Beitrag dargestellt. Die im Text genannten Rn. beziehen sich – soweit nicht anders vermerkt – auf das .
I. Ausgangslage
1. Die Regelungen im Altersteilzeitgesetz
Rechtsgrundlage für Altersteilzeitvereinbarungen ist das sog. AltTZG. Es regelt die Gewährung von Zuschüssen für die Wiederbesetzung von Arbeitsplätzen, die durch Altersteilzeit frei geworden sind. Es legt aber auch Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der Altersteilzei...