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Feststellung des verrechenbaren Verlusts als Grundlagenbescheid für die Gewinnfeststellung
Anmerkungen zumBFH-Urteil v. 22. 6. 2006 - IV R 31, 32/05
Der BFH hat in seinem Urteil IV R 31, 32/05 entschieden, dass die Feststellung des verrechenbaren Verlusts i. S. des § 15a Abs. 4 Satz 1 EStG Grundlagenbescheid für die Feststellung des Gewinns bzw. des ausgleichs- und abzugsfähigen Verlusts eines Kommanditisten ist. Die Feststellung des verrechenbaren Verlusts i. S. des § 15a Abs. 4 Satz 1 EStG hat danach Bindungswirkung für den Feststellungsbescheid über die Feststellung der steuerpflichtigen Einkünfte des Kommanditisten. Des Weiteren entschied der BFH in diesem Urteil, dass eine Anlage ESt 1, 2, 3, B (V), die sich auf die bloße rechnerische Ermittlung des verrechenbaren Verlusts i. S. des § 15a Abs. 4 Satz 1 EStG beschränkt, keine Feststellung des verrechenbaren Verlusts enthält und deshalb nicht hinreichend bestimmt ist. – Der Beitrag erläutert die Besonderheiten der Entscheidung und geht darüber hinaus aber auch darauf ein, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn das Finanzamt die Feststellung des verrechenbaren Verlusts nicht mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung der steuerpflichtigen Einkünfte verbindet. Ist der Kommanditist alleiniger Bekanntgabe- und Inhaltsadressat eines nur an ihn gerichteten Bescheids über die gesonderte Feststellung des v...