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Lohnsteuer; | Abfindungszahlungen einer Versicherung an ihren Bezirksdirektor für Substanzverluste durch Gebietsverkleinerung als Entschädigung
Eine Abfindung, die ein angestellter Versicherungsvertreter von seinem ArbG für die Verkleinerung seines Bezirks erhält, kann eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG sein, die nach § 34 Abs. 1, 2 EStG tarifbegünstigt zu besteuern ist (). Ein Verzicht auf eine mögliche künftige Einkunftserzielung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG kann darin liegen, dass ein nicht unwesentlicher Teil des Gehalts des angestellten Versicherungsvertreters in einem Anteil am Netto-Abschluss-Provisions-Aufkommen besteht. Dass der Versicherungsvertreter der Umgliederung letztlich zugestimmt hat, ist unschädlich (Hinweis auf , BStBl 1976 II S. 490). § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG erfasst nicht nur den Ausgleich finanzieller Einbußen anlässlich der Beendigung eines Rechtsverhältnisses, sondern auch Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübun...BStBl 1996 II S. 516