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Einkommensteuer | Behandlung wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe von Geldvermögen zur Schuldentilgung
Im Urteil vom – X R 45/03 NWB XAAAB-56103 (Kurzinfo StuB 2005 S. 685) hat der BFH entschieden, dass anlässlich der Übergabe von Geld- oder Wertpapiervermögen eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG begründet werden kann, wenn dieses Vermögen vom Übernehmer vereinbarungsgemäß zur Tilgung von Schulden verwendet wird, mit denen die Anschaffung oder Herstellung von Ertrag bringendem Vermögen – im Urteilsfall eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhauses – finanziert worden war. Nach dem IV C 8 – S 2255 – 2/07 sind die Grundsätze des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.