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BMF 13.02.2007 IV C 5 -S 2333/07/0002, StuB 9/2007 S. 358

Einkommen-/Lohnsteuer | Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber

Der (Kurzinfo StuB 2006 S. 849) entschieden, dass die Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber für sog. Kirchenbeamte dann keinen Arbeitslohn darstellt, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die zugesagten beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge angerechnet werden sollen.

Die Entscheidung steht im Widerspruch zur langjährigen Auslegung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. V. mit § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Wie der BFH unter II. 1. b) selbst ausführt, sind Zukunftssicherungsleistungen, die ein Arbeitgeber zugunsten eines Arbeitnehmers leistet, dann Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgebe...