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Abgrenzung eines Eigenkapitalkontos von einem Darlehenskonto bei einer GmbH & Co. KG
Die Abgrenzung eines Eigenkapitalkontos von einem Darlehenskonto eines Kommanditisten richtet sich gem. nrkr. Urteil des Hessischen NWB EAAAC-31040 (BFH-Az.: IV R 29/06, EFG 2007 S. 171) nicht nach der Kontenbezeichnung, sondern danach, ob Zu- und Abgänge auf dem Konto gesellschafts- oder schuldrechtlicher Natur sind. Von einem Kapitalkonto ist auszugehen, wenn auf diesem Verlustanteile des Gesellschafters verbucht werden oder wenn das Konto im Falle des Ausscheidens des Gesellschafters oder der Liquidation der Gesellschaft in die Ermittlung des Abfindungsguthabens des Gesellschafters eingeht. Danach ist ein im Gesellschaftsvertrag als Privatkonto bezeichnetes Konto neben einem bestehenden Festkapitalkonto und einem Rücklagenkonto als Eigenkapitalkonto anzusehen, wenn dieses zwar nicht n...