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Abwendung einer Versorgungssperre
Die an ein Energieversorgungsunternehmen erbrachten fälligen Zahlungen zur Abwendung einer in Aussicht gestellten Versorgungssperre unterliegen nicht einer insolvenzrechtlichen Anfechtung unter dem Gesichtspunkt einer inkongruenten Deckung in Form einer sog. Druckzahlung (, ZinsO 2007 S. 176).