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StuB 9/2007 S. 366

Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited

Auch bei der Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited erstreckt sich die Prüfungskompetenz des Registergerichts auf die Frage, ob deren Tätigkeit im Inland genehmigungspflichtig ist. Der Unternehmensgegenstand muss individualisiert angegeben werden; die „Abwicklung von Geschäften als allgemein kommerzielles Unternehmen” reicht dafür nicht aus. Soweit eine alleinige Vertretungsberechtigung eines „director” angemeldet wird, muss angegeben werden, ob dieser nur derzeit alleinvertretungsberechtigt sein soll, weil kein anderer Geschäftsführer bestellt ist oder ob die Vertretungsberechtigung aufgrund eines besonderen Gesellschafterbeschlusses bestehen soll (OLG Celle, Beschluss vom – 9 W 91/06).