Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Berechnung des abzuspaltenden Buchwertes bei einer Milchquote
(1) Entgegen der noch in den BFH-Urteilen vom 5.3.1998 – IV R 23/96 (BFHE 185 S. 434 und 435) vertretenen sog. Einheitsbetrachtung sind gem. rkr. NWB GAAAC-31103 (EFG 2007 S. 129) abzuspaltende Buchwerte nach der (sog.) Gesamtwertmethode zu bestimmen und getrennt für Grund und Boden und Milchreferenzmenge mit dem jeweiligen Veräußerungserlös zu verrechnen. (2) Das IV A 6 – S 2134 – 52/02 (StuB 2003 S. 175) orientiert sich fehlerfrei an den Rechtsprechungsgrundsätzen und stellt fest, in welcher Höhe ein Teil des zum 1.7.1970 für das damalige Wirtschaftsgut Grund und Boden angesetzten Pauschalwertes auf ein davon abgespaltenes Wirtschaftsgut „Milchreferenzmenge” übergegangen ist (Bezug: § 55 EStG).