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Anschaffungskosten durch Schuldübernahme im Rahmen der vorzeitigen Auflösung einer Erbengemeinschaft
Wird eine Erbengemeinschaft vor dem in der Teilungsanordnung festgelegten Termin durch Realteilung aufgelöst und übernimmt ein Miterbe Schulden, die auf einem für einen anderen Miterben bestimmten Grundstück lasten, so bildet eine solche Schuldübernahme Anschaffungskosten, wenn sie eine Gegenleistung dafür ist, dass der übernehmende Miterbe den ihm erst zu einem späteren Zeitpunkt zugedachten Grundbesitz vorzeitig aus dem Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft in sein eigenes Vermögen überführen kann (Bezug: § 9 EStG; § 255 Abs. 1 HGB).
Praxishinweise: Grundsätzlich stellt die Verteilung des Nachlasses unter den Miterben kein Anschaffungsgeschäft dar. Nur Ausgleichszahlungen, die geleistet werden, weil der Wert des Erlangten den Wert des Erbanteils übersteigt, führen zu Anschaffungskosten. Dienen Au...