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Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes/Länder
FG Niedersachsen verneint Arbeitslohn
In mehr als 1000 Verwaltungs- und Klageverfahren wird in der Bundesrepublik darüber gestritten, ob die Umlagezahlungen der öffentlichen Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer an die Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes als Arbeitslohn anzusehen sind und die Beiträge der Arbeitgeber der Lohnsteuer unterliegen. Wäre diese Frage positiv zu beantworten, würde sich die Frage stellen, ob dieser Arbeitslohn steuerfrei zu belassen ist. Das FG Niedersachsen hat nun in einem Pilotverfahren eine Entscheidung getroffen und die Umlagezahlungen einer Krankenhaus-GmbH (ehemaliger Eigenbetrieb des Landkreises) nicht dem Arbeitslohn zugerechnet und damit der Klage stattgegeben. Das Finanzamt hat zwischenzeitlich Revision eingelegt (Az. beim BFH: VI R 8/07).
I. Sachverhalt und Problemstellung
1. Zahlungen an die Zusatzversorgungseinrichtung
Die GmbH ist Mitglied der Zusatzversorgungseinrichtung und gewährt ihren Arbeitnehmern aufgrund der bestehenden Tarifverträge eine Zusatzversorgung. Als Arbeitgeber ist sie arbeitsvertraglich verpflichtet, die Arbeitnehmer bei der Zusatzversorgungseinrichtung zu versichern. Die Zusatzversorgungseinrichtung bring...