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BMF 18.04.2007 IV C 3 - InvZ 1280/07/0001, BBK 10/2007 S. 4684

Bilanzierung digitaler Druckvorlagen

Im Schreiben vom erläutert das BMF, unter welchen Voraussetzungen für digitale Druckvorlagen Investitionszulage nach § 2 InvZulG beantragt werden kann. Das Schreiben enthält neben einer eingehenden Darstellung gebräuchlicher Herstellungsverfahren digitaler Druckvorlagen auch ausführliche Hinweise, unter welchen Voraussetzungen die Vorlagen zu bilanzieren sind:

  • Druckvorlagen sind Wirtschaftsgüter, wenn sie einen eigenen Wert verkörpern, d. h. bei einem Verkauf des Betriebs im Gesamtkaufpreis berücksichtigt werden; Beispiele sind etwa Nachdrucke von Büchern, nicht aber Druckvorlagen von Wochen- oder Monatsschriften oder von Tages- und Wochenzeitungen.

  • Druckvorlagen sind materielle Wirtschaftsgüter, da sie durch die Möglichkeit zur erneuten Verwendung einen wirtschaftlichen Wert v...